Was passiert, wenn ...
1. … ich ein Handy, einen MP3-Player oder
ein sonstiges Speichermedium im
Schulgelände eingeschaltet habe?
Handys, MP3-Player und sonstige Speichermedien sind laut Kultusministerium in der Schule nur im ausgeschalteten Zustand gestattet. Aufgrund der Möglichkeit gewaltverherrlichende oder pornografische Videos darauf zu speichern oder heimlich Ton- bzw. Bildaufnahmen zu machen, ist das Benutzen eines solchen Gerätes verboten.
Wenn viele Handys angeschaltet wären (auch stumm), hätte das gesundheitliche Auswirkungen auf einzelne Schüler und Schülerinnen, die auf die ständig ausgestrahlten Funksignale mit Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen reagieren könnten.
Ausnahmegenehmigungen in einzelnen, begründeten Fällen sind durch die anwesende Lehrkraft möglich.
Übrigens: Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Handys
2. … ich unerlaubt ins Internet oder auf nicht
genehmigte Seiten gehe (z.B. Facebook usw.)?
3. … ich das Schulgelände oder meinen Pausenhof ohne Erlaubnis verlasse?
Wenn du das Schulgelände oder den für deine Klasse zugewiesenen Pausenhof ohne Erlaubnis verlässt, entziehst du dich der Aufsichts-pflicht der Schule – und das darf nicht sein. Sollte dir draußen etwas passieren, weiß keiner, wo du bist.
nicht Folge leiste?
(z.B.: Ich weigere mich, mein nicht ausgeschaltetes Handy
abzugeben)
Wenn eine Lehrkraft dich um etwas bittet und du dich weigerst, der Bitte nachzukommen, ist das gegenüber der Lehrkraft respektlos.
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du danach
immer noch mit der Lehrkraft reden, aber vorher musst du der Anweisung folgen.
5. … ich mit einer brennenden
(E-) Zigarette bzw. Taschenwasser-pfeife im Schulgelände erwischt werde?
In allen Schularten in Bayern darf auf dem Schulgelände, egal in welcher Form, nicht geraucht werden.
Außerdem bist du ein schlechtes Vorbild und schadest
deiner Gesundheit.
Übrigens: Rauchen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten!
6. … ich jemanden absichtlich verletze?
Wer jemanden absichtlich verletzt, begeht
Körperverletzung und das ist eine Straftat.
7. … ich jemanden absichtlich beleidige oder
bedrohe?
Wenn dir jemand gesagt hat, dass du bestimmte Sachen
(Schimpfwörter oder Drohungen) nicht zu einem sagen sollst, weil er/sie das nicht möchte und du es trotzdem machst, dann tust du absichtlich jemandem weh – nämlich seelisch. Seelische
(psychische) Gewalt wird an der Schule genauso wenig geduldet wie körperliche (physische) Gewalt.
Bitte bedenke:
Bei einer Anhäufung von Verweisen können verschärfte Ordnungsmaßnahmen, bis hin zum Schulausschluss und Zuweisung an eine andere Schule erfolgen!
Was kann ich tun,
wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, oder wenn ich allgemein Probleme habe?
Auch Lehrkräfte machen Fehler.
Solltest du dich einmal ungerecht behandelt fühlen, kannst du ...
· als erstes zu der Lehrkraft gehen und um ein
Gespräch bitten.
· zu deinen Klassensprechern / Klassensprecherinnen
gehen.
· zu den Schulsprechern / gehen.
· zu den Verbindungslehrern gehen.
· zu jeder Lehrkraft gehen, zu der du Vertrauen hast.
und:
Du kannst mit allen schulischen und außerschulischen Problemen, die dich belasten, immer auch zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulsozialarbeit gehen!
Wir möchten uns alle wohl fühlen in der Schule!
München, 18. November 2014
gez.
Klassen- und SchulsprecherInnen, ElternsprecherInnen, Lehrerschaft, Schulleitung,
Schulsozialarbeit