Allgemeine Informationen für die Teilnehmer*innen an den
Prüfungen zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule 2022

 

 

 

 

1. Unerlaubte Hilfen:

 

·      Handschriftliche Notizen, die vor Beginn der Leistungsfeststellung gemacht wurden

 

·      Merkblätter

 

·      Abschreiben vom Nachbarn

 

·      Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel

 

·      Das Mitführen eines auch ausgeschalteten Mobilfunktelefons, Smartphones etc.

 

·      Das Tragen einer Armbanduhr

 

·      Bedient sich ein Prüfling bei der Anfertigung einer Probearbeit unerlaubter Hilfen, kann die Probearbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet werden. Dies gilt auch bei einem Versuch, wie z.B. die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel.

 

 

 

 

 

2. Erlaubte Hilfsmittel:

 

·      Rechtschriftliches Wörterbuch (‚Duden’ / ‚Wortprofi’) in Deutsch

 

·      Für den zweiten Teil der schriftlichen Prüfung in Mathematik eine für die Mittelschule zugelassene Formelsammlung ohne handschriftliche Anmerkungen und ein elektronischer Taschenrechner ohne Programmierfunktion

 

·      Im Fach Englisch (schriftlich) ein zweisprachiges Wörterbuch

 

·      Im Fach DaZ (schriftlich) ein zweisprachiges Wörterbuch

 

·      Für das Prüfungsfach Kunst: Malkasten gefüllt mit Farben und Deckweiß,

 

     sowie Pinsel: 2 Borstenpinsel dick und dünn & 2 Haarpinsel dick und dünn

 

Bleistifte verschiedener Härtegrade: B, BH, H & Spitzer, Klebstoff, Schere, Lineal

 

·       Für das Prüfungsfach Sport: passendes Sportzeug, Fußballschuhe und gesondert Hallenschuhe für die Prüfung in der Sporthalle

 

 

 

3. Ablauf:

 

·      vor Prüfungsbeginn wird eine Kopier- & Materialgebühr in Höhe von

 

EUR 5.- Euro erhoben. Wenn diese 5.- Euro nicht bezahlt wurde, ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich, von daher bitte rechtzeitig bezahlen.

 

·      sollte eine Prüfung aus schuldlosem Versäumen nicht angetreten werden können, ist das Sekretariat VOR Prüfungsbeginn telefonisch zu informieren und bei krankheitsbedingtem Ausfall ein ärztliches Attest unverzüglich (vorzugsweise per Fax oder Scan) vorzulegen; es wird dann ein Ersatztermin zum Ablegen der Prüfung angeboten

 

·      Bei Verspätungen am Prüfungstag entscheidet die Feststellungskommission über das weitere Vorgehen. Ein verspätetes Eintreten in die Prüfung stört die anderen Teilnehmer*innen sehr und ist unter Umständen nur zu bestimmten Zeiten möglich. Bitte planen Sie unbedingt einen ausreichenden Zeitpuffer für die Anreise ein!

 

·      bei schuldhaftem Versäumen (d.h. in der Regel unentschuldigtem Fernbleiben) ist ein Nachholen der Prüfung nicht möglich. Wenn nur eine Prüfung verpasst wurde, wird diese mit der Note 6 bewertet.

 

·      Kürzungen in den Lehrplänen finden Sie hier: https://www.distanzunterricht.bayern.de/lehrkraefte/schwerpunktsetzungen-in-den-lehrplaenen/mittelschule/

 

Allgemeine Informationen für die Teilnehmer*innen an den
Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss der Mittelschule 2022

 

 

 

1. Unerlaubte Hilfen:

 

·      Handschriftliche Notizen, die vor Beginn der Leistungsfeststellung gemacht wurden

 

·      Merkblätter

 

·      Abschreiben vom Nachbarn

 

·      Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel

 

·      Das Mitführen eines auch ausgeschalteten Mobilfunktelefons,

 

·      Das Tragen einer Armbanduhr

 

Bedient sich ein Prüfling bei der Anfertigung einer Probearbeit unerlaubter Hilfen, kann die Probearbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet werden. Dies gilt auch bei einem Versuch, wie z.B. die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel.

 

 

 

 

 

2. Erlaubte Hilfsmittel:

 

·      Rechtschriftliches Wörterbuch (‚Duden’ / ‚Wortprofi’) in Deutsch

 

·      Für Mathematik eine für die Mittelschule zugelassene Formelsammlung ohne handschriftliche Anmerkungen und ein elektronischer Taschenrechner ohne Programmierfunktion

 

·      Wörterbuch Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch in den Prüfungs-

 

      teilen C (Reading Comprehension/Mediation) und D (Text Production)

 

 

 

 

 

3. Ablauf:

 

·      vor Prüfungsbeginn wird eine Kopiergebühr in Höhe von

 

EUR 5,00 erhoben. Diese 5,00 Euro müssen bitte vor Prüfungsbeginn bei uns im Büro abgegeben werden.

 

·      sollte eine Prüfung aus schuldlosem Versäumen nicht angetreten werden können, ist das Sekretariat VOR Prüfungsbeginn telefonisch zu informieren und bei krankheitsbedingtem Ausfall ein ärztliches Attest unverzüglich (vorzugsweise per Fax oder Scan) vorzulegen; es wird dann ein Ersatztermin zum Ablegen der Prüfung angeboten

 

·      Bei Verspätungen am Prüfungstag entscheidet die Feststellungskommission über das weitere Vorgehen. Ein verspätetes Eintreten in die Prüfung stört die anderen Teilnehmer*innen sehr und ist unter Umständen nur zu bestimmten Zeiten möglich. Bitte planen Sie deshalb unbedingt einen ausreichenden Zeitpuffer für die Anreise ein!

 

·      bei schuldhaftem Versäumen (d.h. in der Regel unentschuldigtem Fernbleiben) ist ein Nachholen der Prüfung nicht möglich. Wenn nur eine Prüfung verpasst wurde, wird diese mit der Note 6 bewertet.

 

Mittelschule München

Schleißheimer Str. 275

80809 München

 

Telefon:

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